4malPLUS 1/2018

WER JA SAGT, HAT SCHON VERLOREN Leider ist das Themaunverändert aktuell: Immer wieder berichten uns unsere Kunden über hart- näckige Verkäufer an der Haustür oder über sogenannte „cold calls“, also unerwünschte Telefonanrufe. Ziel ist immer der Abschluss eines neuen Liefervertrags über Strom oder Erdgas. FALSCHE ANGABEN Oft beruft man sich dabei auf eine Zusammen- arbeit mit den Stadtwerken Böhmetal, was je- doch in keinem Fall zutreffend ist. Auch falsch sind Behauptungen wie „Die Stadtwerke belie- fern Sie nichtmehr“ oder „Ihr Vermieter hat uns mit der Energielieferung beauftragt“. Für einen vorläufigen Vertragsabschluss reicht bereits die Preisgabe persönlicher Daten (Zäh- lernummer, Jahresverbrauch, Kontodaten usw.) oder ein einfaches „Ja“ zu einer vorbereiteten Fangfrage am Telefon. Die Gespräche werden oft aufgezeichnet und bei Bedarf möglicherwei- se verfälscht wiedergegeben. Ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung des Angerufenen sind diese Anrufe gesetzlich verboten. Nein, wir haben uns nicht vertan: Bereits vor zwei Jahren warnten wir an dieser Stelle vor UNSERIÖSEN VERTRAGSANGEBOTEN per Telefonanruf oder durch einen Vertreterbesuch. WIE KANN MAN SICH WEHREN? Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich keinesfalls unter Zeitdruck setzen und – Misstrauen ist nicht unhöflich! Geben Sie niemals private Da- ten von sich heraus, keine Kontonummer, kei- ne Verbrauchswerte, keine Zählernummern! An der Haustür lassen Sie sich immer einen Ausweis zeigen. Zusätzlich bitten Sie um eine Visitenkarte und umein schriftliches Angebot. AmTelefon fragen Sie nach demNamen des An- rufers undnachdemFirmennamen, notierenSie die Rufnummer vomTelefon-Display, verlangen Sie auch hier schriftliche Unterlagen per Post. WIR HELFEN WEITER Rückversichern Sie sich imZweifel telefonisch bei den Stadtwerken Böhmetal. Telefon: 0 51 61 60 010 Bei einemBetrugsverdacht informieren Sie um- gehend die Polizei. Nach einem eventuell un- gewollten Vertragsabschluss gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Auf Wunsch helfen die Stadt- werke Böhmetal bei derWiderrufsformulierung. • Unterschreiben Sie keine Ver- träge unter Zeitdruck, sondern prüfen Sie die Unterlagen in aller Ruhe. • Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (an der Haustür, per Telefon oder im Internet), können Sie nach Vertragsab- schluss 14 Tage lang widerrufen. • Energieanbieter sind dazu verpflichtet, dem Kunden bei Vertragsabschluss ein Formular zur Widerrufsbelehrung mit Nennung des Unternehmens auszuhändigen. Geschieht dies nicht oder wurde der Kunde fehlerhaft über sein Wider- spruchsrecht informiert, verlän- gert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage. • Ist die Widerrufsfrist verstrichen, kündigen Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. TIPPS FÜR VERBRAUCHER Foto: fotolia, Dan Race Die Abzocker -Tricks Eine Übersicht über dubiose Firmen und ihre Praktiken: ➜ trurn.it/abzocker  7 IN E IGENER SACHE

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